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150 | “scientia„ |
Von den Vorzügen der «Systematischen Philosophie» sei hier nur der eine hervorgehoben, dass in ihr auch Disciplinen wie die Naturphilosophie und die Philosophie der Geschichte — beide lichtvoll, die letztere auch mit sehr treffender Widerlegung ihrer Anfechter — behandelt sind; mit der Pädagogik ist das gleiche geschehen, aber dabei zum Glück am Schlüsse ein Satz nicht weggelassen, durch den sich diese Wissenschaft gegen eine solche Einreihung zu sträuben scheint: «Die Pädagogik kann eine Zentralwissenschaft heissen, wenn sie auch bis jetzt nur an die Peripherie der Wissenschaften verwiesen zu werden pflegt». Der Ausspruch wirkt wie eine Kriegserklärung, mitten im «feindlichen» Lager abgegeben - wünschen wir ihm eine recht nachhaltige Wirkung!
Eine ebenso nachhaltige Wirkung, wenn auch in anderer Beziehung, mochte ich dem die Rechtswissenschaft behandelnden Bande wünschen, über dessen Vorhandensein wir uns meines Erachtens ganz besonders freuen müssen. Mit der grossen Bedeutung des Kulturfaktors, den das Recht darstellt, hat seine Einreihung in den Rahmen der Gesamtbildung bisher niemals recht gleichen Schritt gehalten; die systematische Encyklopädie, obwohl in dem Lande der «Dichter des Rechts» entstanden, nahm die Rechtskunde — von dem einzigen Cornelius Celsus abgesehen — nur notdürftig als Anhängsel der Rhetorik auf, soweit sie sie überhaupt herangezogen hat; kein Hochzeitsgast bei dem sonderbaren Feste, das Martianus Capella in Nachahmung des Literaturkreises der Lex Tappula ersonnen hat, und auch von einem Staatsmann wie dem trefflichen Cassiodor nicht herangezogen, blieb die Rechtswissenschaft dem Trivium wie dem Quadrivium fern und hat unter dieser Sonderstellung eben so sehr selbst gelitten, wie — in Deutschland wenigstens — die Entwicklung der Nationalkultur unter ihr gelitten hat. Soweit meine Kenntnis der Dinge reicht, ist diesem grossen Uebelstande durch das vorliegende Buch zum ersten Male in grossem Massstabe abgeholfen, und es ist im eigentlichen Sinne des Wortes gemeint, wenn ich sage: Hier liegt ein Buch vor, das vollauf geeignet und dem hoffentlich auch bestimmt ist, tief einzugreifen in die Auffassung der Gesamtkultur, wie sie sich, im Bewusstsein der Einzelnen und in dem der Nationen gestaltet hat. Diese Bedeutung des Buches wird sich noch erheblich steigern, wenn der die Rechtsgeschichte und die Geschichte der Rechts-