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APPENDICE
A.
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So haben Wir diesem allem nach aus oben angezogenen, und mehr andern Ursachen, und zu gnädigster Erkanntniss solches fürtreflich rühmlichen Verhaltens, und langwierig getreuen Verdienens mit wohl bedachtem Muthe, gutem Rathe, aus selbst eigener Bewegnuss, und rechtem Wissen, obbenannten Unsern Obristhofmeister Johann Ferdinand Grafen von Portia, und Brugnera in den Stand, Ehre, und Würde, Unserer, und des heil. Reichs Fürsten gnädiglich erhoben, gewürdiget, und gesetzt, auch ihn der Schaare, Gesell- und Gemeinschaft anderer Unserer, und des heil. Reichs Fürsten zugefügt, zugesellt, und verglichen, dazu ihm den fürstlichen Titul, und Namen zu führen gnädigllch bewilliget, und gegeben, auch sich also zu nennen zugelassen, und erlaubt, jedoch dergestalt, dass allezeit der primogenitus den fürstlichen Stand, und Namen führe: da dieser aber keinen männlichen Leibserben hinterliesse, alsdann aus seinem Geschlechte, und zwar derjenige, welchen er zum Erben aufnehmen, oder in Ermanglung der Institution, sein rechtmässiger Erb aus dem Grafen von Portia Geschlechte seyn wird, und dessen ältester Sohn, und also fort, und fort allein der primogenitus in dem Fürstenstande succediren, die andern aber in dem Grafenstande verbleiben sollen „.
Fürst von Portiaischen Familie Herrlichkeiten. — (s, 1. d. st. nè a.) — (a pag. 11-12). |
B.
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Als nämlich, und fürs erste, so haben Wir zur Erzeigung Unserer grossen Mildigkeit, und gnädiger Neigung gegen mehr gedachtem Fürsten von Portia Ldl. auch dero Erben, und Nachkommen mit Consens, und Einwilligung Unserer, und des heiligen Reichs Kuhrfürsten diese besondere Gnade gethan, und Freyheit gegeben; thun, und