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97 Schule und Mehrsprachigkeit im Kanton Graubünden
Das Sprachengesetz zielt unter anderem darauf, die Dreisprachigkeit als Wesensmerkmal
des Kantons zu stärken und das Bewusstsein für die kantonale
Mehrsprachigkeit zu festigen. Es regelt den Gebrauch der drei kantonalen
Amtssprachen durch den Grossen Rat, die Regierung, die Verwaltung und die
kantonalen Gerichte. Bei diesen Regelungen handelt es sich größtenteils nicht
um neue Festlegungen, sondern um die Verankerung der Praxis, die bereits vor
dem Inkrafttreten der neuen Kantonsverfassung bestand. In einem zweiten
Teil regelt das neue Sprachengesetz die Maßnahmen, mit denen die kantonalen
Minderheitensprachen Rätoromanisch und Italienisch erhalten und gefördert
werden sollen. Ebenfalls neu ins Sprachengesetz aufgenommen wird die
Möglichkeit, den Austausch zwischen den Sprachgemeinschaften zu fördern.
Schließlich regelt das Gesetz, wie die Amts- und Schulsprachen der Gemeinden
und Kreise festgelegt werden und wie Kanton und genannte Körperschaften
bei der Bestimmung ihrer Amts- und Schulsprachen zusammenwirken.
Im Schulbereich hat das neue Sprachengesetz nur Konsequenzen für die Wahl
der Schulsprache (Art. 16-25). Die Gemeinden regeln in ihrer Gesetzgebung
die Schulsprache für den Unterricht in der Volksschule nach den Grundsätzen
dieses Gesetzes. Die Regierung kann im Interesse der Erhaltung einer bedrohten
Landessprache bei der Wahl der Schulsprache auf Antrag der Gemeinde
Ausnahmen bewilligen. In mehrsprachigen Gemeinden erfolgt der Unterricht
in der Erstsprache in der angestammten Sprache. In mehr- und deutschsprachigen
Gemeinden kann die Regierung auf Antrag der Gemeinde im Interesse
der Erhaltung der angestammten Sprache die Führung einer zweisprachigen
Volksschule bewilligen1. In Gemeinden mit einem Anteil von mindestens
10 % von Angehörigen einer angestammten Sprachgemeinschaft sind während
der obligatorischen Schulzeit Rätoromanisch bzw. Italienisch anzubieten.
2.4. Das Funktionieren der Dreisprachigkeit im Kanton Graubünden Angesichts der anhaltenden Stärkung des Deutschen und dem Druck des Englischen auf die beiden Minderheitensprachen Romanisch und Italienisch erhält die Frage nach dem Funktionieren der Mehrsprachigkeit in Graubünden besondere Brisanz. Unter dem Titel «Das Funktionieren der Dreisprachigkeit im Kanton Graubünden» 2hat das Institut für Kulturforschung Grau
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- ↑ 7 Beschlüsse über den Wechsel von einer einsprachigen zu einer mehrsprachigen Gemeinde und umgekehrt bedürfen der Genehmigung der Regierung. Das neue Sprachengesetz schränkt also die Gemeinden in dieser Beziehung in ihrer Autonomie ein: Es ist den Gemeinden nicht mehr möglich, ohne regierungsrätliches Einvernehmen die Amts- und S chulsprache zu wechseln. In diesem Sinne ist es ein Entscheid zugunsten der Minderheitensprachen.
- ↑ Grünert/Picenoni/Cathomas/Gadmer (2008). Das Forschungsprojekt wurde mit Beiträgen des SNF zur Förder ung der wissenschaftlichen Forschung, der Kulturförderung des Kantons Graubünden, der Pro Grigioni Italiano und der Lia Rumantscha finanziert.