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6 Einleitung.

zivilrechtlichen Bestimmungen mit Vorschriften über die Benützung von Wune, Weid und Wald*). In den Protokollen der Gemeinde Truns, in der Alpordnung von Somvix und der Polizeiordnung von Waltensburg findet sich eine Anzahl von Vorschriften über Hut des Viehes und Benützung der Gemeindegüter, Vorschriften, die sich unverändert durch die Jahrhunderte von einem Geschlechte auf das andere als Gewohnheitsrechte überliefert haben. Diese wenigen uns erhaltenen Denkmäler bieten ein wertvolles Material zu einer Darstellung des Gemeineigentums bei den Rätoromanen, bei denen es heute noch Gemeinden gibt, deren gemeinsamer Besitz an Weide und Wald wenigstens ebenso bedeutend ist als die Summe der Privatgüter. Eine auf die vorliegenden Schriftstücke fussende Studie möchte ein Blatt sein, das bis heute in Emil de Laveleye’ s Buch über das Ureigentum, selbst in der erweiterten von Dr. Karl Bücher besorgten deutschen Bearbeitung, noch fehlt. Von der Gerichts- und Gemeindestube gingen wir sammelnd zu Kirche und Kanzel.

Im Predigtenbuch, das wir vollständig wiedergeben, haben mehrere Sammler nicht nur die bewunderten romanischen Predigten mehrerer Prädikanten vereinigt, sondern auch die berühmtesten Predigten, die im 17. Jahrhundert in Bünden gehalten wurden, in romanischer Übersetzung wiedergegeben. Manche derselben dürften in kulturhistorischer Beziehung ein begründetes Interesse bieten.

Bedeutender aber als das gesprochene ist das gesungene Wort der Rätoromanen. Aus dem Cudisch de canzuns, wohl der wertvollsten Sammlung des rätoromanischen Volkes, bieten wir eine Anzahl charakteristischer Proben. Wir lauschen hier geistlichen Volksliedern im eigentlichsten Sinne des Wortes; selbst jene Lieder, die nur in der letzten Ausgabe des Cudisch sich vorfinden, gemahnen uns lebhaft an jene mittelalterlichen Heiligenbilder, die in keckem Farbenschmuck kindlichen Sinn, heitere Lebensauffassung und starken Glauben verkünden. Wir glaubten um so mehr eine reichliche Auswahl geben zu sollen, als dieses Liederbuch, früher ein eigentliches Haus- und Volksbuch, jetzt immer seltener wird, sodass das Geschlecht von heute die alten Lieder und die einst so beliebten Weisen beinahe vergessen hat.

Frau Professor Julie Lombriser, der wir eine mustergültige Sammlung der Weisen der Volkslieder verdanken, hat auch die Weisen der surselvischen Kirchenlieder erlauscht, festgehalten und sie so für die Nachwelt gerettet.

Von Johann Mœli, dem sprachgewaltigen Pfarrer von Luvis, fanden wir handschriftlich eine Auswahl von poetischen Sprüchen zu einer Augsburger

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*) Der freundliche Leser möge auf S. 800, Band I, Tschentaments de Scheia (statt Scheid) und Ms. Scha (statt Schd) lesen, da Scheia bei Flims verstanden ist.